AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vereinbarungen

Unsere Angebote sind unverbindlich.
Bestellungen und Vereinbarungen einschließlich Nebenabreden werden erst mit unserer schriftlichen Bestätigung rechtswirksam.
Abweichende Bedingungen und Erklärungen der Besteller sind auch dann ungültig, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Verstöße gegen unsere Lieferbedingungen oder den sonstigen Vertragsinhalt einbinden uns von jeder Lieferpflicht, auch soweit es sich um von uns bereits bestätigte Bestellungen handelt, den Besteller aber nicht von der Abnahmepflicht.
Die Unwirksamkeit einzelner Teile dieser Bedingungen oder sonstigen Vertragsinhalts berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.

2. Werbeschriften

Die unsere Ware betreffenden Prospekte, Werbeschriften, Verzeichnisse, Abbildungen und Zeichnungen usw. und die darin enthaltenen Daten sind nur annähernd maßgeblich, wenn sie nicht ausdrücklich bezeichnet werden. Änderungen in Form und Ausführung berechtigen nicht zu Beanstandungen oder zum Rücktritt.

3. Lieferzeit

Die Lieferzeit beginnt mit Auftragsbestätigung, Teillieferungen sind zulässig.
Lieferverzögerungen von mehr als 3 Monaten berechtigen den Besteller zum Rücktritt. Alle anderen Ansprüche wegen Lieferverzögerungen sind ausgeschlossen. Kann die Lieferfrist von uns infolge höherer Gewalt nicht eingehalten werden, wozu z.B. auch Kriegsfall und Mobilmachung, innere Unruhen, Beschlagnahme, Streik Aussperrung, Materialmangel, Maschinenbruch, sonstige Betriebsstörungen, Verzögerungen bei der Beförderung, Importbeschränkungen, auch das Ausbleiben von uns erwarteten Lieferungen, gehören, so kann der Besteller hieraus keine Rechte ableiten. Gleichgültig ist, ob die Ereignisse bei uns oder beim Lieferanten eintreten. Die Lieferfrist wird in solchen Fällen angemessen verlängert. Lieferverzögerungen von mehr als 6 Monaten berechtigen den Besteller auch bei höherer Gewalt zum Rücktritt.

4. Versand, Gefahr

Der Versand erfolgt unfrei ab Lager Neumarkt. Die Versand- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet. Expreßkosten gehen zu Lasten des Kunden. Bei allen Sendungen geht die Gefahr mit Beginn der Verladung in dem von uns bestimmten Auslieferungslager, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Transporteur, auf den Besteller über. Der Besteller muß nachweisen, daß ein Schaden oder den Verlust vor Gefahrenübergang eingetreten ist. Wird die Lieferung auf Veranlassung des Bestellers verzögert, so geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt unserer Lieferbereitschaft auf diesen über.

5. Preise und Bezahlung

Maßgeblich sind unsere am Liefertag allgemeinen gültigen Preise.
Bei Abschluß von Jahresverträgen mit mehreren Lieferungen gilt der Verkaufspreis am Verkaufstag.
Bei Nichterfüllung von Jahresabschlüssen zw. nicht eingehaltener Mengenabnahme sind wir berechtigt, eine Nachbelastung vorzunehmen. Unsere Rechnungen sind ab Rechnungsdatum binnen 10 Tagen mit 2% Skonto oder binnen 30 Tagen rein netto zu zahlen. Wechsel werden nur kraft besonderer Vereinbarung, Wechsel, und Schecks werden nur zahlungshalber und für uns spesenfrei entgegengenommen. Wir haften nicht für pünktliche Wechselvorlage und Protesterhebung.
Abzug non Skonti setzt voraus, daß der Besteller nicht mit anderen Zahlungen in Verzug ist. Überschreitungen des vereinbarten Zahlungszieles einer Rechnung bewirken Fälligkeit und Verzug auch für diejenigen anderen Rechnungen, die nicht bereits fällig sind. Alle Zahlungen und Kreditzusagen können wir aus wichtigem Grund jederzeit widerrufen. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Nationalbank-Diskontsatz zu erheben.
Alle Zahlungen müssen unmittelbar an uns erfolgen.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollen Tilgung aller Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung mit dem Besteller (einschließlich Nebenforderungen) bleiben die Waren unser Eigentum. Der Besteller hat uns von allen Zugriffen Dritter, vornehmlich Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, binnen 24 Stunden unter Einschreiben zu benachrichtigen. Er trägt die Interventionskosten. Wir können Ware jederzeit heraus verlangen, wenn uns der Zahlungsanspruch gefährdet erscheint.

7. Zurückbehaltung und Aufrechnung

Ein Zurückbehalungesrecht steht dem Besteller nicht zu. Aufrechnen darf er nur mit von uns schriftlich anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.

8.
"Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer/Auftraggeber, die Betreibungskosten des Keditschutzverbandes von 1870 gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühr der Inkassoinstitute, BGBI. NR. 141/1996 zu vergüten"

9. Erfüllungsort

5202 Neumarkt am Wallersee

10. Gerichtstand

5201 Seekirchen am Wallersee

11. Sonstiges

Reklamationen oder Mängelrügen werden nur innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Sendung anerkannt. Sie müssen in schriftlicher Form erfolgen.